AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facts & Files Historisches Forschungsinstitut Berlin Drauschke – Schreiber Partnerschaftsgesellschaft Archiv-, Geschichts- und Literaturwissenschaftler (im folgenden kurz: Facts & Files) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Facts & Files, nachfolgend Auftragnehmer, und seinen Kunden, nachfolgend Auftraggeber.

2. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3. Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit insoweit widersprochen, als sie diesen Geschäftsbedingungen widersprechen.

 

II. Umfang und Durchführung des Auftrags

1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird einzelvertraglich vereinbart. Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Wird im Zuge der Erfüllung des Auftrags eine über den Vertragsgegenstand hinausgehende Leistung erforderlich, die nicht festgelegt ist, so ist von den Parteien hierüber ein Einvernehmen herzustellen. Dieses Einvernehmen und die Vereinbarung der entsprechenden Vergütung sind ebenfalls schriftlich festzuhalten.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausführung des Auftrags Mitarbeiter sowie fachkundige Dritte heranzuziehen.

 

III. Laufzeit

1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der gegenseitigen Leistungen, mit Rücktritt oder Kündigung.

2. Ein Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag ist bei Vorliegen eines besonderen Rücktrittsgrundes möglich. Als besonderer Rücktrittsgrund kommt vor allem in Betracht:

  • Es liegen Umstände vor, welche die Ausführung des Auftrags unmöglich machen oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich machen, soweit diese Umstände nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
  • Über das Vermögen des Auftraggebers wurde vor oder nach der vertraglichen Einigung ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichendem Vermögen abgelehnt.
  • Im Falle des Rücktritts sind dem Auftragnehmer ausgewiesene Auslagen und die vereinbarte Vergütung entsprechend der erbrachten Leistungen zu zahlen.

 

IV. Übertragung von Rechten

1. Der Auftraggeber erhält Daten oder Datenträger entsprechend dem jeweiligen Auftrag zur persönlichen Nutzung. Die weitergehenden Nutzungsrechte an Daten oder Datenträgern gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies einzelvertraglich bestimmt ist.

2. Ist Gegenstand des Auftrages die Erstellung eines Gutachtens, so ist zu beachten, dass der Auftraggeber das Gutachten ausschließlich zum eigenen Gebrauch erhält. Der Inhalt des Gutachtens darf, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur mit Zustimmung des Verfassers ganz oder teilweiseveröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Will der Auftraggeber aus dem Gutachten zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und den Auftragnehmer als Verfasser des Gutachtens benennen. Das Gesagte gilt nicht für das Ergebnis des Gutachtens selbst.

3. Das Eigentum an Dokumenten, Datenträgern, vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten, gelieferten Kopien, Büchern und anderen geschuldeten Gegenständen erlangt der Auftraggeber lediglich unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung.

4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit Facts & Files geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

V. Haftung

1. Der Auftragnehmer ist eine Partnerschaftsgesellschaft. Die einzelnen Partner haften daher im Rahmen des § 8 PartGG. Auf die Haftungsbeschränkung des § 8 Abs. 2 wird hingewiesen.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die auf Entscheidungen und Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, soweit diese auf einer Interpretation der vom Auftragnehmer gelieferten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf mangelnde Vollständigkeit der gelieferten Informationen gemäß VI.

3. Ein Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schadens besteht nicht.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle eines Rechercheauftrags die Bestände der im Vertrag vereinbarten Fundorte zu untersuchen. Eine Garantie für die Vollständigkeit der gefundenen Ergebnisse kann der Auftragnehmer jedoch nicht übernehmen.

VI. Fristen

1. Die vereinbarten Lieferfristen beruhen auf Erfahrungswerten. Bei Eintritt besonderer, unvorhersehbarer Umstände können sich Abweichungen von der vereinbarten Frist ergeben. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Vermeidung des Verzugseintritts unverzüglich zu unterrichten.

VII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Berlin.

2. Bei der Durchführung des Auftrags und bei Streitigkeiten aus dem Schuldverhältnis finden ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Seiten Berlin.

4. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

5. Ist im Rahmen einer einzelvertraglichen Regelung oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vorgeschrieben, bedarf eine Vereinbarung, welche die Schriftform aufhebt, ebenfalls der Schriftform.

Ansprechpartner

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Beate Schreiber
FaCTS & FILES
T: +49 (0)30 / 480 986 20
schreiber@factsandfiles.com
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Frank Drauschke
FACTS & FILES
T: +49 (0)30 / 480 986 20
drauschke@factsandfiles.com

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